
Häuser mit Reetdächern sind lebende Kulturdenkmäler und prägen das norddeutsche Landschaftsbild. Sie gehören als Reetdachbesitzer zu den Menschen, die diese Kultur pflegen und erhalten!

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ist der Herausgeber des Regelwerkes. Durch dieses Regelwerk wird der allgemein anerkannte Stand der Technik für alle Bereiche des Dachdeckerhandwerks dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Erarbeitung dieses Regelwerkes erfolgt durch die Mitgliedsbetriebe der Innungen. Wir danken insbesondere den ehrenamtlich tätigen Dachdeckermeistern für ihre Mitarbeit.
Erforderliche Produkteigenschaften von Reet und deren Kontrolle
Reet muss frei sein von Gras, Alt- und Krummrohr sowie sonstigen Beimengungen. Reet sollte hart sein, d. h. Halme und Bunde sollen sich nicht leicht bzw. wesentlich zusammendrücken lassen. Die Halme dürfen bei Biegung nicht brechen und müssen sich zurückstellen. Ein Reetbund darf sich nicht wesentlich biegen lassen. Reet muss ausgereift und sollte von gelber bis brauner Farbe sein. Die Reethalme sollen zwischen dem ersten und dritten Wachstumswirbel geschnitten sein. Der Schnitt darf erst erfolgen, wenn die Halme vollständig abgestorben sind.
Reetbunde dürfen keinen Schimmel beinhalten. Bei der Prüfung dürfen sich keine Schimmelspuren oder ein Schimmelgeruch zeigen. Reet muss trocken aufbereitet und gepackt werden. Bei der Lagerung von Reet darf keine Feuchtigkeit eindringen. Oberflächliche Feuchtigkeit trocknet wieder, das Bundinnere muss trocken sein. Reet ist für die Verarbeitung lufttrocken bereitzustellen. Bei der Prüfung darf keine Feuchtigkeit festgestellt werden.
Der Umfang eines Bundes wird mit einem Maßband ermittelt. Die Messung erfolgt mindestens 0,20 m vom Stoppelende entfernt. Das Maßband wird fest um das Bund gezogen und der Umfang ermittelt. Der Umfang wird auf 0,02 m gerundet angegeben. Der Durchmesser eines Reethalms wird mindestens 0,20 m vom Stoppelende entfernt mit z. B. einem Messschieber ermittelt. Der Durchmesser wird auf ganze Millimeter gerundet angegeben.
Reet kann auf schädliche Feuchtigkeit und Schimmel untersucht werden, indem ein Reetbund aus einer Lieferung herausgezogen und geöffnet wird. Die Prüfung erfolgt mit der Hand auf Feuchtigkeit sowie per Augenschein und Geruch auf Schimmel.
Reetbunde können auf Insekten- und Tierbefall geprüft werden, indem ein Bund fest auf einem glatten Untergrund mit den Stoppelenden nach unten aufgestoßen wird. Die Anzahl des dabei herausfallenden Insekten- und Tierbefalls kann per Augenschein festgestellt werden.
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Anbaugebiete
Region 1 | Deutschland | Region 9 | Rumänien |
Region 2 | Dänemark | Region 10 | Türkei Nord |
Region 3 | Niederlande | Region 11 | Türkei Süd |
Region 4 | Estland | Region 12 | Südafrika |
Region 5 | Polen | Region 13 | Litauen |
Region 6 | Österreich | Region 14 | Lettland |
Region 7 | Ungarn West (Fertoe) | Region 15 | Ukraine |
Region 8 | Ungarn | Region 16 | Wießrussland |
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